Zuletzt aktualisiert: 01.05.2025
Sofern im Falle einer Beschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit Ihnen
gefunden werden kann, sind wir bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können sich an folgende
Einrichtung wenden:
Schlichtungsstelle für Gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Schlichtungsstelle erst angerufen werden kann, wenn
Ihrer Beschwerde durch uns nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgeholfen werden
konnte.